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(Rechtshinweis)

Stand: 25. Jun 08

Planungsrechtliche Möglichkeiten zur Reduktion der CO2-Emissionen


Durch die vermehrte anthropogen verursachte Freisetzung von Spurengasen wird verhindert, das die von der Erde abgestrahlte Wärme in höhere Luftschichten entweichen kann. Die Folge ist ein Temperaturanstieg an der Erdoberfläche, der so genannte "Treibhauseffekt". Zu den Spurengasen die diesen Effekt verursachen zählt neben Fluorkohlenwasserstoffen (FCKW) und Methan auch Kohlendioxid (CO2). Bedingt durch seine lange Verweildauer in der Atmosphäre zählt CO2 zu den Hauptverursachern des "Treibhauseffektes" und wird als Leitsubstanz angesehen.

Kohlendioxid entsteht vor allem bei der Verbrennung fossiler Energieträger wie Kohle, Erdöl, Gas und Holz in Kraftwerken, Haushalten und Kleinfeuerungen. In einer sparsamen und sinnvollen Energienutzung liegen demnach auch die wesentlichen Potentiale zur Reduktion der CO2-Emissionen.

Auf Empfehlung der Enquete-Kommission des deutschen Bundestages strebt die Bundesregierung zur Eindämmung des "Treibhauseffektes" eine 25 - 30%ige Kohlendioxid-Reduktion (Bezugsjahr 1990) bis zum Jahre 2005 an. Eine weit reichende Beteiligung der Akteure auf kommunaler Ebene an der Erreichung dieses Zieles wird z.B. in der Agenda 21 gefordert, die auf der UN-Konferenz in Rio de Janeiro 1992 formuliert wurde.

 

Das bestehende Planungsrecht ermöglicht es, den Energieverbrauch von (neuen) Gebäuden und damit den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Der Mehraufwand durch zusätzliche zeichnerische oder textliche Festsetzungen hält sich in Grenzen. Notwendige Festsetzungen (z.B. Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Bereiche, Bauweise, Begrünung) sind lediglich unter energetischen Gesichtspunkten zu optimieren. Die einzelnen Maßnahmenbereiche, ihre planungsrechtlichen Umsetzungsinstrumente und das Ausmaß der CO2-Reduzierung fasst die folgende Tabelle  zusammen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Minderungspotentiale der einzelnen Maßnahmen nicht einfach addiert werden können. Die angegebenen beispielhaften Minderungspotentiale beziehen sich immer nur auf eine einzelne Maßnahme, nicht auf eine Maßnahmenkombination.

 

Planungsrechtliche Umsetzungsmöglichkeiten und Minderungspotentiale von Maßnahmen zur CO2-Reduktion


Maßnahmenbereich
planungsrechtliche Umsetzung CO2-Minderungspotential/ Heizenergieersparnis
Bemerkung
Gebäudestandort Baugrenzen und Baulinien 3 % weniger Heizenergie Bebauung (Ausrichtung Ost-West) an einem um 12° nach Süden geneigten Hang im Gegensatz zu einer vergleichbaren Bebauung am Nordhang
Gebäudeausrichtung, -lage Stellung baulicher Anlagen, Firstrichtung, ggf. Gestaltungssatzung 10 % weniger Heizenergiebedarf Ost/West-Zeilen gegenüber Nord/Süd-Zeilen
Höhelage aufgrund § 9 (3) BauGB nicht quantifizierbar  
Gebäudehöhe Geschoßzahl, ggf. Gestaltungssatzung, Baulinien Bei Verschattungsfreiheit 18 % geringerer Wärmebedarf gegenüber einer 40 %igen Verschattung
Gebäudeform Bauweise, Baulinien, ggf. Gestaltungssatzung Reihenhäuser in Kubusform: 2 - 10 % weniger Heizenergieverbrauch gegenüber dem Versatz bzw. der Staffelung von Gebäuden
Grundfläche GRZ, GFZ, Geschoßzahl, Bauweise, Baulinien, Baugrenzen Reduzierung des Jahresheizwärmebedarfs um 5 kWh/m2 a bei energetisch optimierter Ausrichtung und Grundrißform
Bepflanzung § 9 (1) Nr. 25 BauGB, Pflanzgebot 3 - 6 % Heizenergieeinsparung bei Reduzierung der Windgeschwindigkeit um 15 - 30 %
Bau von Neben- und Gemeinschaftsanlagen § 9 (1) Nr. 4 und 22 BauGB vgl. Bepflanzung  
Bauliche und technische Festsetzungen § 9 (1) Nr. 24 BauGB Reduzierung des Jahresheizwärmebedarfs:
  • um ca. 35 kWh/m2 a durch Festsetzung des Niedrigenergiehausniveaus
  • um ca. 15 kWh/m2 a durch Einbau einer Lüftungsanlage

Gegenüber:
  • den derzeit geltenden Anforderungen der Wärmeschutzverordnung
  • dem Niedrigenergiehausniveau
Beschränkung und Ausschluss von Heizstoffen § 9 (1) Nr. 23 BauGB z.B. Verringerung der CO2-Emissionen um 0,1 kg CO2 je kWh Erdgas anstatt Heizöl
Rationelle Energieversorgung Versorgungsflächen, Leitungsrechte, Anschluss- und Benutzungszwang stark abhängig vom gewählten Energieversorgungssystem  

 

Eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Punkte findet sich in Heft 1/98 der Zeitschrift "uvp-report" (S. 26 ff.):

 

Scholz, S; Schröter, F.; Wermuth, M.:

Klimaschutz durch Reduktion der CO2-Emissionen aufgrund planungsrechtlicher Festsetzungen in Bebauungsplänen

 

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