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(Rechtshinweis)

Stand: 24. Juni 2008

Soziale Aspekte
einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung

 


Der Begriff "Nachhaltigkeit" findet sich seit der Novellierung des Planungsrechts 1998 auch im Baugesetzbuch (BauGB) und Raumordnungsgesetz (ROG). Das novellierte BauGB schreibt im § 1 (5) jetzt vor, dass die Bauleitpläne (statt der geordneten) eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten sollen.

Aspekte der drei Zieldimensionen der nachhaltigen (städtebaulichen) Entwicklung: Ökologie, Ökonomie und Soziales finden sich in den Planungsleitsätze des § 1 (6) BauGB. Hiernach sind bei der Bauleitplanung insbesondere folgende dem Sozialen zuzuordnende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen
    (§ 1 (6) Nr. 2 BauGB)
  • die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer 
    (§ 1 (6) Nr. 3 BauGB)

 

Durch die Berücksichtigung sozialer Aspekte bei der Planung und Ausführung von neuen Baugebieten lässt sich die Lebensqualität (Wohnumfeld) in der Siedlung wesentlich verbessern. Hier sind beispielsweise zu nennen:

 

Gemeinschaftseinrichtungen:

Gemeinschaftseinrichtungen in Wohnbaugebieten sind eine sinnvolle Ergänzung des individuellen Wohnangebots und fördern die Nachbarschaft als soziales Kriterium. Außerdem kann die Verlagerung flächenintensiver bzw. nicht ständig benötigter Wohnfunktionen aus der individuellen Nutzung in den gemeinschaftlichen Bereich zu einem insgesamt geringerem Wohnflächenbedarf beitragen.

Als individuelle und gemeinschaftliche Nutzungen der Räumlichkeiten (Gemeinschaftsraum, Gemeinschaftshaus) kommen z.B. in Betracht:

Wie das Beispiel der Reihenhaussiedlung "Gartenhofhäuser" in Weimar zeigt, fördern Gemeinschaftseinrichtungen die Zufriedenheit der BewohnerInnen der Siedlung und stärken den nachbarschaftlichen Zusammenhalt.

Ein weiteres Beispiel ist das Generationenhaus Heslach. Hier wurde der Versuch gewagt, allen Generationen ein Dach über dem Kopf und einen Ort des Willkommenseins und der Unterstützung zu geben.

Ein drittes Beispiel findet sich im Wohnprojekt WohnreWir am Dortmunder Tremoniapark. Das Gemeinschaftshaus beinhaltet Gemeinschaftsraum, Gästewohnung, Waschküche, Werkraum und Fahrradgarage. Eine ausführliche Beschreibung findet sich hier.

 

Sicherheit

Die BewohnerInnen einer Siedlung müssen sich in allen Bereichen der Siedlung sicher fühlen (und sicher sein). Dies gilt insbesondere für Frauen und Kinder. Zu berücksichtigende Aspekte bei der Planung von Wegen und Straßen zur Erhöhung der Sicherheit sind z.B.:

Ein wichtiger Teilaspekt der Sicherheit ist auch die Verkehrssicherheit (vgl. dazu: Umweltwirkungen des Verkehrs).

 

Infrastruktur

Zur Versorgung der BewohnerInnen werden diverse Infrastruktureinrichtungen benötigt (vgl. zur Definition von Infrastruktureinrichtungen: Umweltwirkungen von Wohnsiedlungen). Diese Einrichtungen müssen in einer zumutbaren Entfernung vorhanden und erreichbar sein.

Die Notwendigkeit zum Bau von Infrastruktureinrichtungen ist von der Einwohnerzahl des Baugebietes sowie der Auslastung, Entfernung und Erreichbarkeit bestehender Infrastruktureinrichtungen abhängig. Hilfen zur Abschätzung des Bedarfs geben sogenannte "Orientierungswerte zur Planung von Infrastruktureinrichtungen". Hiernach kann z.B. eine Grundschule 2.000 bis 10.000 Einwohner versorgen und sollte in ca. 10 Min. erreicht werden können (entspricht ca. einer Entfernung von 700 m).

Neben der Entfernung muß auch die Erreichbarkeit der jeweiligen Einrichtung bei der Planung berücksichtigt werden, da bestehende Infrastruktureinrichtungen aufgrund von Störungen der (Wege-)Beziehungen möglicherweise "unerreichbar" sein können (vgl. Trennwirkung). In diesem Zusammenhang sollte auch grundsätzlich an die barrierefreie Gestaltung der Infrastruktureinrichtungen gedacht werden.

 

Einbeziehung der späteren NutzerInnen mit Beginn des Planungsprozesses

Will man Akzeptanz und Mitwirkung erreichen, so müssen die späteren BewohnerInnen frühzeitig in die Planung einbezogen werden. Diesen Aspekt gilt es insbesondere beim ökologischen Bauen zu beachten!

Die Einbeziehung beginnt bei Informationen über Broschüren und Vorträge und reicht bis zu einer begleitenden Betreuung, beispielsweise zum biologischen Gartenbau, zu energetischen Fragestellungen oder zur Verwendung von Materialien.

In diesem Zusammenhang bietet die Informationsvermittlung mit dem Internet eine Reihe von Vorteilen, z.B.:

Diese Beteiligung sollte auch nach Bezug der Siedlung nicht aufhören. Die Beteiligung (z.B. bei Fragen des Umgangs mit dem Außenraum) wirkt sich entscheidend auf die Aneignung der Freiräume im Wohnnahbereich aus und erhöht somit die Wohnzufriedenheit. Es zeigt sich, dass dort, wo Menschen an der Planung und (Um)Gestaltung von Spielplätzen, Schulhöfen, Hinterhöfen, Parkanlagen/Grünzügen und Mietergärten beteiligt werden, kreative Kräfte freigesetzt werden und die Verantwortlichkeit für die - selbst mitgestaltete - Umwelt geweckt wird. Die Räume sind vielfältiger, bunter, lebhafter, kurzum gebrauchswertorientierter. Aus diesem Grund sollte man nicht nur fertige Lösungen anbieten, sondern Raum für Veränderungen und zusätzliche Aktivitäten der BewohnerInnen lassen.

 

Trennung von öffentlichen, halböffentlichen und privaten Freiräumen

Die Nutzung des Freiraums wird gewährleistet, wenn der jeweilige soziale Raumcharakter klar erkennbar ist. Denn unter diesen Voraussetzungen ist Verhaltenssicherheit am ehesten gewährleistet.

Öffentliche Freiräume sollen dabei die privaten und gemeinschaftlichen Bereiche des direkten Wohnumfeldes ergänzen. Halböffentliche Flächen (z.B. Blockinnenhöfe) müssen klar geliedert sein, damit Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion für jeden erkennbar sind. Ihre Gestaltung sollte Qualitäten aufweisen, die der private Garten bietet. Private Freiflächen sind die haus- und wohnungsbezogenen Freiräume, klassischer Weise Gärten bzw. Mietergärten.

Die Nachbarschaft von privaten und halböffentlichen Freiräumen bzw. halböffentlichen und öffentlichen Freiräumen kann dabei als günstig bewertet werden. Das Aufeinanderstoßen von privaten und öffentlichen Freiräumen hingegen ist nicht sonderlich günstig, weil die Erfahrung zeigt, dass i.d.R. versucht wird, die Privatheit vor den Blicken der Öffentlichkeit zu schützen und abzuriegeln. Damit entfällt der Bezug zwischen öffentlichem Raum und den Fenstern der angrenzenden Häuser, so dass hier, vor allem nachts, soziale Kontrolle nicht mehr gewährleistet ist.

 

Planerische Rahmenbedingungen schaffen, für:

 

 

Interessante Links:

 

e-mail   f.schroeter@tu-bs.de