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Stand: 25. Jun 08

Baugesetz ´98- Neue Anforderungen an umweltgerechte Stadtplanung?

von Dipl.-Ing. Albrecht Dürr


Thesen zum Referat am 03.12.1997 beim
Kolloquium Stadtbauwesen

 

  1. Das Bau- und Raumordnungsgesetz (BauROG), das am 01.01.1998 in Kraft tritt, steht im Kontext europäischen Rechts, das im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes schon einige Schritte weiter ist als das nationale Recht. Das BauROG paßt das deutsche Recht in einzelnen Bestimmungen an das europäische Recht an.

  2. Neben einer Zusammenführung von BauGB und -MaßnG, der Deregulierung, der Anpassung an neue Landesbauordnungen und der Stärkung konsensualen Handels dient das neue BauGB einer verbesserten Integration des Naturschutzes in das Baurecht. Der Gesetzgeber will damit die Situation der Umwelt "nachhaltig verbessern".

  3. Aktuelle Aufsätze und Referate zum neuen Recht interpretieren das Gesetz ebenfalls i.S: einer Förderung des Naturschutzes.

  4. Die Eingriffsregelung bleibt das zentrale Element zur Berücksichtigung der Umweltbelange in der Bauleitplanung.

  5. Sie unterliegt nach wie vor der Abwägung gegenüber anderen Belangen, die Gewichte haben sich aber verschoben.

  6. Die Instrumente zu ihrer Umsetzung wurden aufgrund der Praxiserfahrungen seit dem Investitions- und Wohnbaulandgesetz und der entsprechenden Forderungen aus der Praxis deutlich verbessert.

  7. Damit wurden zugleich Hindernisse ausgeräumt, die bisher zu einem Zurückstellen der Eingriffskompensation in der bauleitplanerischen Abwägung führen konnten.

  8. Eine systematisch korrekte und in den Gewichtungen zutreffende Abwägung wird künftig regelmäßig zur Vollkompensation des Eingriffes in Natur und Landschaft führen.

  9. Diese Zielrichtung wird von der aktuellen Rechtssprechung gestützt, die in der Eingriffsregelung zwar nach wie vor kein "Optimierungsgebot" sieht, aber den "Schutz von Natur, Landschaft und Umwelt als eine hochrangige Aufgabe der Bauleitplanung" klassifiziert und diesen Belang zu einem "besonders bedeutenden Belang" hochstuft.

  10. Trotz der angespannten Haushaltssituation der Kommunen bestehen Instrumente, die auch in ökonomischer Hinsicht eine Realisierung der Vollkompensation erlauben.

 

Kontakt zu Albrecht Dürr:
privat: Callinstraße 24 30167 Hannover Tel. : 0511-70 84 88
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