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(Rechtshinweis)

Stand: 09. Nov 22

Der FNP `77 der
Stadt Braunschweig

 

Im FNP ist nach § 5 (1) BauGB für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.

 

 

vgl. auch http://www.braunschweig.de/leben/stadtplanung_bauen/stadtplanung/Flaechennutzungsplan.html


Anmerkung:
Der FNP der Stadt Braunschweig hat seit der Rechtskraft im Jahre 1977 zahlreiche Änderungen erfahren.

 

Beispiele für Flächennutzungspläne, Erläuterungen und Hintergrundinformationen finden sich auch im Internet. Einige Städte stellen Ihre Flächennutzungspläne im Rahmen der Bürgerbeteiligung schon ins Netz, so z.B.:

 

e-mail   f.schroeter@tu-bs.de