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(Rechtshinweis)

Stand: 09. April 2015

Umweltrecht


Unter dem Begriff Umweltrecht werden die Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder zum Schutz der Umweltmedien Boden, Luft und Wasser zusammengefasst. Wobei die Rechtsgrundlagen für einzelne Umweltmedien weiter aufgeschlüsselt sind. So z.B. für den Boden in die Bereiche Bodenschutz (Entwurf), Abfall und Naturschutz.
Das Umweltrecht splittert sich in eine Vielzahl von Einzelgesetzen und Verordnungen auf. Ein zusammenfassendes Umweltgesetzbuch liegt immer noch nicht vor.

Eine unabhängige Sachverständigenkommission legte Anfang September 1997 die erste Fassung für ein einheitliches Umweltgesetzbuch (UGB) vor. Nach Ansicht der Kommission ist das deutsche Umweltrecht unübersichtlich und leidet zudem an "Wertungswidersprüchen".
Im Allgemeinen Teil des UGB faßt die Kommission die Grundlagen des Umweltschutzes im Sinne einer
nachhaltigen Entwicklung zusammen. Der Besondere Teil enthält die speziellen Einzelgesetze zu Bodenschutz und Energieversorgung.

Für die Berücksichtigung ökologischer Aspekte im Rahmen der räumlichen Planung können insbesondere die folgenden Gesetze und Ausführungsvorschriften (Verordnungen, technischen Anleitungen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, etc.) bezeichnet werden als das:

System der Rechtsgrundlagen zum Schutz der Umwelt
(am Bsp. Niedersachsen)

  Gesetze Ausführungsvorschriften
Umweltmedium Bund Land Niedersachsen Bund Land Niedersachsen
Boden
  • Abfall
BBodschG
NBodSchG
 
Wasser WHG NWG Richtlinie für Trinkwasserschutzgebiete VO über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten
Luft
  • Luftverunreinigungen
BImSchG  
Luft
  • Schall
BImSchG
Naturschutz BNatSchG

UVPG

NAGBNatSchG

NUVPG
UVPVwV
  • Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht (Gem. RdErl. d. MS u. MU)
  • Richtlinie für den Landschaftsrahmenplan (RdErl. d. MU) [PDF, 34 KB]
  • Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Straßenplanung (Gem. RdErl. d. MW u. MU)

 

vgl. auch:

 

Interessante Links:

 

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